Navigation überspringen Sitemap anzeigen
DI Kath Ziviltechniker GmbH | Purkersdorf - Logo

Projektmanagement / ÖBA

In unserem Fachbereich Projektmanagement bieten wir folgende Leistungen an:

  • Projektsteuerung (PS)
  • Leistungsverzeichnis – Ausschreibung – Vergabe für öffentliche und private Auftraggeber (LV – AVA)
  • Bauzeitplan
  • Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
  • Betriebsanlagenverfahren (BA)
  • Beratung
Ausführliche Informationen (PDF)

Projektsteuerung (PS)

Die PS ist die unmittelbare Vertretung des Bauherrn und bereits in der Projektvorbereitung in das Projekt eingebunden. Sie überwacht die Planung, Ausführungsvorbereitung, die Ausführung selbst und den Abschluss des Projekts.

Der Leistungsumfang erstreckt sich von der Organisation, Information, Koordination und Dokumentation für den Bauherrn, Kontrolle der Qualität, der Kosten und Finanzierung, Überwachung der Termine, der Einhaltung der Verträge.

Leistungsverzeichnis – Ausschreibung – Vergabe für öffentliche und private Auftraggeber (LV – AVA)

Im Leistungsverzeichnis bringen wir sämtliche Angaben aus Planung, Statik, Bauphysik, SiGe-Plan und Bestimmungen des Bauherrn in jene Form, die es dem anbietenden Unternehmen ermöglicht, die Leistungen zu kalkulieren.

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens führen wir die Ausschreibung samt Angebotseröffnung, Prüfung der Angebote, Führen der Sondierungs- und Aufklärungsgespräche und Erstellen des Preisspiegels samt Vergabevorschlag durch. Gemeinsam mit dem Bauherrn vergeben wir den Auftrag.

Bauzeitplan

Der Bauzeitplan legt den Bauablauf und die Baudauer fest, er ist integrierender Bestandteil des Bauvertrags.

ÖRTLICHE BAUAUFSICHT (ÖBA)

Die ÖBA ist die Vertretung des Bauherrn auf der Baustelle. Aufgaben der ÖBA sind unter anderem die Überwachung der plangemäßen Ausführung, das Einhalten der Termine, die Prüfung der Kosten und das Anti-Claim-Management.

 Betriebsanlagenverfahren (BA)

Nach den Bestimmungen der GewO 1994 ist jede gewerbliche Tätigkeit (ausgenommen den Bestimmungen der §§ 2 und 4) in einem Betriebsanlageverfahren genehmigen zu lassen.

In diesem Verfahren sind die Abläufe sowohl per Plan darzustellen als auch in einer Beschreibung zusammenzufassen. Basierend auf diesen Unterlagen prüft nun die Behörde, ob der Schutz der Beschäftigten gewährleistet ist und Nachbarn weder durch Lärm oder sonstige Immissionen beeinträchtigt werden können.

Jeder Betreiber einer Betriebsanlage hat diese gem. § 82b GewO jährlich zu überprüfen. Ist er dazu nicht ausgebildet, so können Ziviltechniker oder befugte Personen diese Überprüfung durchführen.

Beratung

Gerne führen wir mit Ihnen in allen Bereichen des Projektmanagements ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch.

Zum Seitenanfang